In Luxemburg findet man die rechtlichen Bestimmungen über unlautere Geschäftspraktiken im Verbraucherkodex. Dieser Kodex beinhaltet sämtliche Luxemburger Rechtsvorschriften bezüglich des Verbraucherrechts und bietet so dem Verbraucher ein klares, zusammenhängendes Bild der gesamten Gesetzgebung im Bereich Verbraucherschutz.
Was versteht man unter einer unlauteren Geschäftspraxis?
Eine Geschäftspraxis ist unlauter, wenn:
Es sind darüber hinaus Maßnahmen vorgesehen, um der Ausnutzung besonders schutzbedürftiger Verbraucher vorzubeugen.
1. Irreführende Handlungen
2. Irreführende Unterlassungen
3. Unter allen Umständen als unlauter geltende Geschäftspraktiken
4. Aggressive Geschäftspraktiken
Eine Geschäftspraxis gilt als irreführend, wenn sie entweder:
Es gilt als irreführende Unterlassung:
Die folgenden irreführenden Geschäftspraktiken gelten unter allen Umständen als unlauter (unvollständige Liste, für die komplette Liste, siehe Gesetz über unlautere Geschäftspraktiken).
Eine Geschäftspraxis gilt als aggressiv, wenn sie die Entscheidungs- oder Verhaltensfreiheit des Durchschnittsverbrauchers in Bezug auf das Produkt durch Belästigung, Nötigung oder unzulässige Beeinflussung tatsächlich oder voraussichtlich erheblich beeinträchtigt.
Bei der Feststellung, ob im Rahmen einer Geschäftspraxis die Mittel der Belästigung, Nötigung oder unzulässigen Beeinflussung eingesetzt werden gelten folgende Kriterien:
(unvollständige Liste, für die komplette Liste, siehe Gesetz über unlautere Geschäftspraktiken)
Sie können ein Ersuchen beim Vorsitzenden des Bezirksgerichts einreichen welches dann das Einstellen der unlauteren Geschäftspraxis anordnen kann.