Immer häufiger greifen Verbraucher zu einem Verbraucherkredit, um Dinge des privaten oder familiären Bedarfs zu finanzieren. Der Verbraucherkreditvertrag ist ein Darlehensvertrag, aufgrund dessen ein Kreditgeber einem Verbraucher einen Kredit in Form eines Zahlungsaufschubs, eines Darlehens oder einer ähnlichen Zahlungsmöglichkeit gewährt oder sich verpflichtet zu gewähren.
In Luxemburg findet man die rechtlichen Bestimmungen über Verbraucherkredite im Verbraucherkodex. Dieser Kodex beinhaltet sämtliche Luxemburger Rechtsvorschriften bezüglich des Verbraucherrechts und bietet so dem Verbraucher ein klares, zusammenhängendes Bild der gesamten Gesetzgebung im Bereich Verbraucherschutz.
Die zentralen Elemente aus dem Verbraucherkodex bezüglich der Verbraucherkredite sind:
Im hier betroffenen Bereich gilt der Text für Verbraucherkreditverträge im engsten Sinne. Er findet keine Anwendung auf:
Das Kreditinstitut muss sich bei der Werbung für seine Produkte strengen Regeln unterwerfen, um den Verbraucher nicht irrezuführen.
Die Standardinformationen nennen folgende Elemente in klarer, prägnanter und auffallender Art und Weise anhand eines repräsentativen Beispiels:
a) fester oder variabler Sollzinssatz oder fester und variabler
Sollzinssatz, zusammen mit Einzelheiten aller für den Verbraucher anfallenden, in die Gesamtkreditkosten einbezogenen Kosten;
b) Gesamtkreditbetrag;
c) effektiver Jahreszins; bei Kreditverträgen in Form von Überziehungsmöglichkeiten, bei denen der Kredit auf Anfrage oder binnen maximal drei Monaten zurückzuzahlen ist, muss der Jahreszins nicht angegeben werden;
d) falls zutreffend, Laufzeit des Kreditvertrags;
e) im Falle eines Kredits in Form eines Zahlungsaufschubs für
eine bestimmte Ware oder Dienstleistung, Barzahlungspreis und Betrag etwaiger Anzahlungen und
f) gegebenenfalls vom Verbraucher zu zahlender Gesamtbetrag
sowie der Betrag der Teilzahlungen.
Ist der Abschluss eines Vertrags über die Inanspruchnahme einer Nebenleistung, insbesondere eines Versicherungsvertrags, im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kredit überhaupt oder nach den vorgesehenen Vertragsbedingungen gewährt wird, und können die Kosten der Nebenleistung nicht im Voraus bestimmt werden, so ist auf die Verpflichtung zum Abschluss jenes Vertrags ebenfalls in klarer, prägnanter Form an optisch hervorgehobener Stelle zusammen mit dem effektiven Jahreszinssatz hinzuweisen.
Angebote mit dem Vermerk " Gratis-Kredit" oder gleichbedeutenden Angaben sind untersagt.Ebenfalls untersagt ist jegliche Werbung, die:
- speziell darauf ausgerichtet ist, den Verbraucher zur Kreditaufnahme zu verleiten, obwohl dieser nicht in der Lage ist, seinen Schulden nachzukommen;
- angibt, dass ein Kredit oder Kreditgeschäft, das darauf zielt früher abgeschlossenen Kredite zusammenzuschliessen gewährt wird, ohne dass, Informationen, die eine Beurteilung der finanziellen Lage des Kreditnehmers erlauben würden, verlangt werden.
- günstige Zinssätze angibt, ohne auf die speziellen oder restriktiven Bedingungen hinzuweisen, die damit verbunden sind.
Letztere Vorschriften gehen über das, was in der Richtlinie verlangt wird hinaus.
Vor Abschluss des Kreditvertrages müssen dem Verbraucher Informationen zur Verfügung stehen, die ihm eine fundierte Entscheidung ermöglichen. Die standardisierte Aufstellung vorvertraglicher Informationen dient dem Zweck, dem Verbraucher den Vergleich einzelner Angebote zu erleichtern. Die Aushändigung des Formulars an den Verbraucher gilt für das Kreditinstitut als Beleg dafür, dass es seiner Informationspflicht gegenüber dem Verbraucher nachgekommen ist.
Beabsichtigt das Kreditinstitut, dem Verbraucher weitere Informationen zu geben, so sind diese in einem zusätzlichen Dokument festzuhalten, das dem Formular beigefügt werden kann. Der Verbraucher kann zudem die Vorlage eines Kreditvertragsentwurfs verlangen, wobei das Kreditinstitut dies verweigern kann, wenn es zum Zeitpunkt der Anfrage nicht bereit ist, den Kreditvertrag mit dem Verbraucher zu schließen.
Darüber hinaus gibt das Kreditinstitut dem Verbraucher Erläuterungen, die ihn in die Lage versetzen, die verschiedenen Angebote zu vergleichen und zu entscheiden, ob der vorgeschlagene Kreditvertrag seinen Bedürfnissen und seiner finanziellen Situation entspricht. Das Kreditinstitut informiert den Verbraucher über die Hauptmerkmale der vorgeschlagenen Produkte und ihre möglichen spezifischen Auswirkungen auf den Verbraucher, einschließlich der Folgen bei Zahlungsverzug.
So hat das Kreditinstitut sicherzustellen, dass der Verbraucher sämtliche Informationen erhalten hat, um sich ein fundiertes Urteil über die Angebote bilden zu können.
Weniger strenge Vorschriften über die Vorabinformation des Verbrauchers gelten für Kreditverträge in Form von Überziehungsmöglichkeiten, bei denen der Kredit auf Anfrage oder innerhalb eines Zeitraums von maximal drei Monaten zurückzuzahlen ist, sowie für Kreditüberschreitungen, da es sich in diesen Fällen um niedrige Beträge handelt und diese Finanzierungsarten flexibel sein müssen.
Größere Flexibilität ist zudem für Kredite vorgesehen, bei denen der Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist und mit dem Kreditinstitut eine Vereinbarung über Zahlungsfristen und Rückzahlungsmodalitäten trifft.
Die Bewertung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers wird zukünftig gesetzlich gefordert: Die Kreditinstitute haben vor Abschluss des Kreditvertrages die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers auf der Grundlage ausreichender Informationen zu bewerten. Das neue Gesetz verlangt vom Verbraucher, seine bestehenden finanziellen Verpflichtungen und laufenden Einkünfte der Bank mitzuteilen.
Befindet sich der Wohnsitz des Verbrauchers in einem anderen Mitgliedsstaat, konsultiert die Bank, falls notwendig, die Datenbanken des Wohnsitzlandes des Verbrauchers. Lehnt die Bank aufgrund der Datenbankabfrage den Kreditantrag ab, hat sie den Verbraucher über das Ergebnis dieser Abfrage und die Art der konsultierten Datenbank zu informieren, es sei denn, eine derartige Mitteilung ist gesetzlich nicht zulässig (zum Beispiel Gesetze über Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung) oder sie läuft den Zielen der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Sicherheit zuwider (Vorbeugung und Ermittlung strafbarer Handlungen).
Bei einer deutlichen Erhöhung des Kreditgesamtbetrages aktualisiert der Anbieter im Vorfeld die ihm zur Verfügung stehenden Informationen über die finanzielle Situation des Verbrauchers und prüft dann erneut dessen Kreditwürdigkeit.
Der Kreditvertrag kann entweder schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger geschlossen werden. Der Vertrag wird in der Anzahl ausgefertigt wie es Vertragsparteien gibt.
Der Kreditvertrag enthält insbesondere alle die Informationen, die dem Verbraucher in der vorvertraglichen Phase gegeben wurden.
Darüber hinaus führt der Vertrag aus, dass der Verbraucher im Falle der Kapitaltilgung bei einem Kreditvertrag mit fester Laufzeit das Recht hat, auf Anfrage und gebührenfrei eine Aufstellung in Form eines Tilgungsplans zu erhalten. Dieser Tilgungsplan enthält:
Wenn im Kreditvertrag der Zinssatz nicht festgesetzt wurde oder die zusätzlichen Kosten verändert werden können, ist im Tilgungsplan in klarer und prägnanter Form darauf hinzuweisen, dass die Angaben der Tabelle nur so lange gültig sind, bis der Sollzinssatz oder die zusätzlichen Kosten gemäß dem Kreditvertrag geändert werden.
Der Kodex sieht zudem vor, dass der Vertrag die folgenden Informationen zu enthalten hat:
Hat der Anbieter dem Verbraucher die Vertragsklauseln und -bedingungen sowie die gesamten Informationen übermittelt, beginnt die Widerrufsfrist am Tag des Abschlusses des Kreditvertrags. Ist dies nicht der Fall, beginnt die Widerrufsfrist an dem Tag, an dem der Verbraucher diese Informationen erhält.
Das Widerrufsrecht ist eine wichtige Neuerung: Der Verbraucher hat jetzt das Recht, den Kreditvertrag innerhalb einer Frist von vierzehn Kalendertagen und ohne Angaben von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt:
a) am Tag des Abschlusses des Kreditvertrages, oder
b) an dem Tag, an dem der Verbraucher die Vertragsklauseln und -bedingungen sowie die zugehörigen Informationen erhält, sofern dieser nach dem Datum des Vertragsabschlusses liegt.
Zur Ausübung seines Widerrufsrechts hat der Verbraucher die im Vertrag vorgesehene Form einzuhalten. Die Frist von 14 Tagen gilt als eingehalten, wenn die entsprechende Erklärung vor Ablauf der Frist abgeschickt wurde. Die Erklärung ist auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger, der dem Kreditgeber zur Verfügung steht oder zu dem er Zugang hat, zu erstellen.
Der Anbieter ist nicht gesetzlich verpflichtet, dem Verbraucher ab Abschluss des Kreditvertrages Geld zur Verfügung zu stellen. Im Falle, dass der Verbraucher Geldbeträge erhalten hat und dieser sein Widerrufsrecht ausübt, zahlt er dem Anbieter die erhaltenen Geldbeträge einschließlich der ab Inanspruchnahme des Kredits bis zur Rückzahlung angelaufenen Zinsen unverzüglich und spätestens dreißig Kalendertage nach Absendung der Widerspruchserklärung zurück.
Die Zinsen sind auf Basis des vereinbarten Sollzinssatzes zu berechnen. Bei Widerruf hat der Kreditgeber keinen Anspruch auf weitere Entschädigungen durch den Verbraucher, ausgenommen Entschädigungen für Entgelte, die der Kreditgeber an öffentliche Behörden gezahlt hat und nicht zurückverlangen kann.
Erfolgt die Rückzahlung nicht innerhalb von dreißig Kalendertagen, werden ab dem Tag nach Fristablauf Kraft Gesetzes zusätzlich zu der zu zahlenden Summe Zinsen in Höhe der geltenden gesetzlichen Zinsen fällig.
Angaben zum Sollzinssatz
Der Verbraucher ist über eine Änderung des Sollzinssatzes auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger vor dem Wirksamwerden der Änderung in Kenntnis zu setzen. Diese Mitteilung enthält den Betrag der nach dem Wirksamwerden des neuen Sollzinssatzes zu leistenden Zahlungen und Angaben darüber, ob sich die Anzahl oder die Periodizität der Zahlungen ändert. Die Vertragsparteien können jedoch im Kreditvertrag vereinbaren, dass diese Informationen dem Verbraucher in regelmäßigen Abständen übermittelt werden, wenn die Änderung des Sollzinssatzes auf eine Änderung eines Referenzzinssatzes zurückgeht, der neue Referenzsatz auf geeigneten Wegen öffentlich gemacht wird und die Information über den neuen Referenzsatz zudem in den Geschäftsräumen des Kreditgebers eingesehen werden kann.
Verpflichtungen bei Kreditverträgen in Form einer Überziehungsmöglichkeit
Wird einem Verbraucher ein Kredit in Form einer Überziehungsmöglichkeit eingeräumt, so wird er regelmäßig mittels eines Kontoauszuges informiert (auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger), wobei dieser folgende Informationen enthält:
• den genauen Zeitraum, auf den sich der Kontoauszug bezieht;
• die in Anspruch genommen Beträge und das Datum der Inanspruchnahme;
• den Saldo und das Datum des letzten Kontoauszugs;
• den neuen Saldo
• das Datum und den Betrag der Zahlungen des Verbrauchers;
• den angewandten Sollzinssatz;
• die erhobenen Kosten;
• gegebenenfalls den zu zahlenden Mindestbetrag;
Der Kreditgeber muss den Verbraucher über Erhöhungen des Sollzinssatzes oder der erhobenen Entgelte in Kenntnis setzen, bevor die Änderung wirksam wird.
Die Vertragsparteien können jedoch im Kreditvertrag vereinbaren, dass die Information über die Änderung des Sollzinssatzes über den Kontoauszug mitgeteilt wird, wenn die Änderung des Sollzinssatzes auf eine Änderung eines Referenzzinssatzes zurückgeht, der neue Referenzsatz auf geeigneten Wegen öffentlich gemacht wird und die Information über den neuen Referenzsatz zudem in den Geschäftsräumen des Kreditgebers eingesehen werden kann.
Für unbefristete Kreditverträge gelten spezielle Verbraucherschutzbestimmungen. Der Verbraucher kann einen unbefristeten Kreditvertrag jederzeit unentgeltlich kündigen, es sei denn, die Vertragsparteien haben eine Kündigungsfrist vereinbart. Diese Kündigungsfrist darf einen Monat nicht überschreiten.
Ist dies im Kreditvertrag vereinbart, kann der Anbieter aus sachlich gerechtfertigten Gründen dem Verbraucher das Recht auf Inanspruchnahme von Kreditbeträgen aus unbefristeten Kreditverträgen entziehen.
Der Verbraucher ist über die Entziehung und die Gründe dafür auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger möglichst vor, jedoch spätestens unverzüglich nach der Entziehung in Kenntnis zu setzen, es sei denn, eine solche Information ist gesetzlich unzulässig oder steht den Zielen der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Sicherheit zuwider.
Der Kodex sieht vor, dass der Verbraucher bei verbundenen Kreditverträgen in genau bestimmten Fällen Rechte gegen den Kreditgeber geltend machen kann: Der Verbraucher muss bereits erfolglos seine Rechte gegen den Warenlieferanten oder Dienstleistungserbringer geltend gemacht haben; die Güter oder die Dienstleistungen wurden nicht oder nur teilweise geliefert oder entsprechen nicht dem Warenlieferungs- oder Dienstleistungsvertrag.
Der Kodex gibt das im Gesetz von 1993 erläuterte Prinzip wieder, demnach der Verbraucher bei vorzeitiger Erfüllung seiner Vertragspflichten das Recht auf Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits hat, welche sich nach den Zinsen und Entgelten für die verbleibende Restlaufzeit des Vertrags richtet. Der Verbraucher zeigt dem Kreditgeber die Absicht zur vorzeitigen Rückzahlung auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger an.
Gleichzeitig hat der Kreditgeber das Recht auf Entschädigung für die mit der vorzeitigen Rückzahlung des Kredits zusammenhängenden Kosten, vorausgesetzt, die Rückzahlung erfolgt in einem Zeitraum, für den Zinsen festgesetzt worden sind und der vorzeitig zurückgezahlte Betrag übersteigt 10.000 Euro innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten. Diese Entschädigung darf nicht höher sein als 1 % des Kreditbetrages (wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen Rückzahlung und dem ursprünglich vorgesehenen Ende des Kreditvertrags mehr als ein Jahr beträgt) oder 0,5 % (wenn dieser Zeitraum weniger als ein Jahr beträgt).
Der Kreditgeber kann jedoch eine höhere Entschädigung verlangen, wenn er nachweisen kann, dass der von ihm erlittene Verlust diesen Betrag übersteigt.
Wird bei der Eröffnung eines laufenden Kontos eine Überschreitung eingeräumt, nennt der Vertrag den Sollzinssatz, die Bedingungen für den Sollzinssatz, alle Indizes oder Referenzzinssätze, die sich auf den anfänglichen Sollzinssatz beziehen, die zu zahlenden Entgelte und die Bedingungen, unter denen diese Entgelte geändert werden können.
Diese Informationen liefert das Kreditinstitut regelmäßig auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger.
Im Falle einer erheblichen Überschreitung für die Dauer von mehr als einem Monat teilt das Kreditinstitut dem Verbraucher unverzüglich den Betrag der Überziehung, den Sollzinssatz und alle anfallenden Vertragsstrafen, Kosten oder Verzugszinsen mit. Dauert die Überschreitung länger als drei Monate, bietet das Kreditinstitut dem Verbraucher einen anderen Kredit an.
Were you ever about to sign a contract for a personal loan, credit card, or other Consumer credit and discovered that it was all working out more expensive than you had first expected? An EU-wide investigation of websites offering Consumer credit took place to check whether consumers are receiving the information to which they are entitled under EU consumer law before signing a Consumer credit contract.
Avis de l’ABBL sur les amendements gouvernementaux au projet de loi n°5881 portant introduction d’un Code de la consommation (transposition de la directive 2008/48/CE relative aux contrats de crédit aux consommateurs).