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Besteuerung von Zinserträgen

 

Besteuerung der Zinserträge von in Luxemburg wohnhaften Personen

Seit 2006 wird auf die Zinserträge von in Luxemburg wohnhaften Personen eine pauschale Zinsabschlagsteuer in Höhe von 10 % erhoben. Die zinsabschlagsteuerpflichtigen Erträge entsprechen den in der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie definierten Erträgen (OGAW-Erträge ausgenommen).

Die EU-Richtlinie zur Besteuerung von Zinserträgen von Nichtansässigen

In der EU fällt die Besteuerung von Zinserträgen von Nichtansässigen unter die Richtlinie 2003/48/EG zur Besteuerung von Zinserträgen, oder kurz Zinsbesteuerungsrichtlinie. Sie gilt für Einkünfte aus Kapitalerträgen, die an Personen gezahlt werden, die in einem EU-Mitgliedstaat wohnhaft sind, jedoch nicht in dem, in dem die Zinsen gezahlt werden. Sie gilt seit Juli 2005.

Um zu gewährleisten, dass grenzüberschreitende Zinsertragszahlungen unabhängig davon, wo sie angefallen sind, ordnungsgemäß versteuert werden, sieht die Richtlinie derzeit im Wesentlichen folgende Verfahren vor:

  • Zinsabschlagssteuer

Österreich, Belgien und Luxemburg haben sich für die Einführung einer nicht-endgültigen Zinsabschlagsteuer auf Erträge aus Produkten entschieden, die in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen. Der Steuersatz stieg schrittweise an: von 15 % Juli 2005 bis Juli 2008 auf 20% bis Juli 2011. Seither beträgt der Steuersatz 35 %. 75 % der eingezogenen Steuer werden an das Wohnsitzland des Sparers abgeführt, die übrigen 25 % behält das einziehende Land ein. Das Land des steuerlichen Wohnsitzes des Kunden gewährt eine Steuergutschrift für den gesamten Betrag dieser Quellensteuer oder erstattet den Betrag, wenn der Kunde ihn ordnungsgemäß in seiner Einkommenssteuererklärung angibt.

Freistellungsbescheinigung: Der nichtansässige Kunde kann die Quellensteuer von 35% vermeiden, wenn er seiner Bank eine, von den Steuerbehörden seines Wohnsitzlandes ausgestellte Freistellungsbescheinigung vorlegt.

  • Automatischer Informationsaustausch

Beim automatischen Informationsaustausch stellen die Zahlstellen des Mitgliedstaates, über die für sie zuständigen Behörden, der Steuerverwaltung des Herkunftslandes ihrer Kunden eine Aufstellung zur Verfügung, die alle nichtansässigen Sparer und Anleger, die im Kalenderjahr Zinserträge erzielt haben, sowie die Beträge der an sie ausgezahlten Zinserträge enthält. Die Mehrzahl der Mitgliedstaaten hat sich für diese Alternative entschieden.

Gemäß der Zinsrichtlinie stellt Luxemburg auch Informationen zur Verfügung, aber nur wenn sich der Kunde für die freiwillige Informationsweitergabe entscheidet, um die Erhebung der Zinsabschlagsteuer zu verhindern.

Mandat für den Informationsaustausch: Nicht in Luxemburg ansässige Kunden können die europäische Quellensteuer von 35% auch vermeiden, indem sie einem Informationsaustausch gemäß Artikel 9(1) a) der Zinsrichtlinie zustimmen. Diese Vorgehensweise führt zu einem Informationsaustausch in zwei Schritten:

  1. die Luxemburger Zahlstelle informiert die Luxemburger Steuerbehörden über sämtliche während eines Steuerjahres auf das Konto des Kunden erfolgten Zinszahlungen (die unter die Richtlinie fallen).
  2. die Luxemburger Steuerbehörden geben diese Informationen dann an die Steuerverwaltung des Herkunftslandes des Kunden weiter.

Die Luxemburger Zahlstellen (Banken) müssen die betroffenen Kunden im Voraus fragen, ob sie mit einem solchen Informationsaustausch einverstanden sind. Daher kann eine Zahlstelle (Bank) den Informationsaustausch nur ausführen, wenn sie im Besitz eines klaren und bedingungslosen, vom Kunden ausgestellten Mandats ist, das es ihr erlaubt die Informationen an die Steuerbehörden weiter zu leiten. Auf dieser Seite können Sie Musterformulare solcher Mandate in Deutsch, Englisch und Französisch herunterladen. Bitte beachten Sie, dass es sich hier nur um Musterformulare handelt. Die von den in Luxemburg ansässigen Banken vorgelegten Formulare können sich in ihrer Wortwahl etwas von diesen Mustern unterscheiden.

Geografische Reichweite

Um einen übermäßigen Kapitalabfluss aus der Europäischen Union zu verhindern, hat die Europäische Kommission außerdem mit Drittländern (Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra, San Marino) sowie abhängigen und assoziierten Territorien (Britische Jungferninseln, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Niederländische Antillen, Turks- & Caicosinseln, Montserrat, Kaimaninseln, Anguilla, Aruba) Verhandlungen geführt. In diesen Ländern gelten nun die gleichen oder gleichwertige Vorschriften, wie sie auch die Richtlinie festlegt.

Die Europäische Kommission befindet sich auf Wunsch des Ecofin-Rates außerdem in Gesprächen mit einigen wichtigen Finanzzentren wie Hongkong oder Singapur, um die geografische Reichweite der Richtlinie zu vergrößern.

Änderungsvorschlag

Am 13. November 2008 nahm die Europäische Kommission einen Änderungsantrag zur Zinsbesteuerungsrichtlinie an. Demnach soll unter anderem das Anwendungsgebiet der Richtlinie auf Zinsähnliche Erträge ausgeweitet werden, die mit Anlagen in bestimmten innovativen Finanzprodukten, in bestimmten Lebensversicherungsprodukten, in bestimmten Unternehmen, sowie in OGAWs, die bestimmte Bedingungen erfüllen, erzielt werden.

Das Parlament hat diesen Vorschlag noch nicht einstimmig angenommen, da es bisher keinen politischen Konsens zu diesem Thema gibt.

Articles

  • 16/05/2012

    Le ministre des Finances Luc Frieden s’est rendu hier au Conseil Ecofin à Bruxelles où les ministres des Finances ont, entre autres, discuté du mandat que la Commission européenne souhaite obtenir pour négocier avec les pays tiers dans le cadre de la directive "fiscalité de l’épargne". Il s’agit d’un dossier qui apparaît régulièrement à l’ordre du jour de l’Ecofin et pour lequel il n’a pas encore été possible de trouver une solution acceptable.

  • 14/12/2011

    Luc Rodesch, Head of the ABBL's Private Banking Group, on changing client profiles, "Rubik", and future challenges and opportunities for the Luxembourg private banking industry.

  • 19/10/2011

    Switzerland recently signed tax agreements with Germany and the United Kingdom. According to these deals, Switzerland would levy taxes in line with German, respectively British tax law. Although the European Commission is loath to admit it, these deals represent a game changer in the European discussions on the Savings Directive. With the UK and Germany, two major EU countries have now officially endorsed a withholding tax system.

  • 12/09/2011

    Le Forum mondial sur la transparence et l’échange de renseignements à des fins fiscales (Forum mondial) a adopté le rapport d’évaluation par les pairs du Luxembourg. Le Luxembourg a réussi la première phase de l’examen par les pairs qui a débuté en janvier 2011. Le rapport analyse la conformité du cadre légal et réglementaire en matière de transparence et d’échange de renseignements du Luxembourg avec le standard international.

  • 10/08/2011

    Schweizer und deutsche Behörden haben ein Steuerabkommen paraphiert, das es Schweizer Banken ermöglicht in der Schweiz, Steuern nach deutschem Steuerrecht zu erheben. Mit dieser Vereinbarung stimmt das größte Land der europäischen Union dem Prinzip einer abgeltenden Quellensteuer auf grenzüberschreitenden Zinserträgen zu. Die Tatsache, dass Deutschland ein zum automatischen Informationsaustausch  alternatives Besteuerungsmodell anerkennt, wird die in der Union im Rahmen der Zinsrichtlinie geführte Debatte maßgeblich beeinflussen.

  • 29/07/2011

    Les recettes payées à des non-résidents dans le cadre de la fiscalité des revenus de l’épargne sous forme de paiements d’intérêts (directive 2003/48/CE du 3 juin 2003) s’élève en 2010 à 98 303 895,38 euros. Ces transferts représentent 75% des recettes perçues.

  • 20/01/2010

    Le 18 janvier 2010, une contribution écrite du ministre des Finances, Luc Frieden, a été publiée dans plusieurs journaux européens, à savoir dans Le Figaro, Financial Times Deutschland et Expansion. Sous le titre "Une nouvelle ambition pour la fiscalité en Europe", Luc Frieden se prononce sur les débats actuels en matière de fiscalité des revenus de l'épargne ainsi que sur la lutte contre la fraude fiscale.

     
  • 20/11/2009

    The present article aims to provide some insight into recent developments concerning the EU Savings Directive.

    Two aspects are to be considered separately:

     - the scope of the proposal, i.e. the technical details, such as  the products covered, and

    - the political aspects, such as the issue of exchange of information vs withholding tax.

     

  • 18/11/2009

    Il est à prévoir que la ratification des avenants conduira à une augmentation du nombre de demandes de renseignements provenant de l’étranger. Cette situation soulèvera certainement beaucoup de questions, tant du coté des administrations concernées que du côté des banques. En prenant des décisions, les membres de l’ABBL, en tant que personnes tierces, doivent tenir compte à la fois des intérêts de l’Etat comme de ceux de leurs clients directement concernés. Même en prenant en considération la pression du temps, mais justement « afin d'assurer que l'échange de renseignements auquel l'Etat luxembourgeois s'est engagé puisse être exécuté de façon efficace et dans un cadre légal clair », l’ABBL aurait préféré que le projet de loi soit plus précis sur un certain nombre de points de nature procédurale notamment.

  • 05/11/2009

    Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, und sein luxemburger Amtskollege Luc Frieden haben sich heute zu einem Gespräch in Berlin getroffen. In einer freundschaftlichen Atmosphäre einigten sie sich auf eine Anpassung des deutsch-luxemburgischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) an den OECD-Standard zum steuerlichen Informationsaustausch.
     

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