Wie ist vorzugehen?
Manchmal wissen die Erben einer verstorbenen Person, dass die oder der Verstorbene zu Lebzeiten über Vermögen bei luxemburgischen Banken verfügte, können die betreffenden Banken aber nicht ermitteln.
Um die Erben bei der Suche zu unterstützen, stellt die ABBL mail [at] abbl [dot] lu (mail@abbl.lu) ihnen auf Wunsch folgendes Material zur Verfügung:
An wen sollte man sich wenden, wenn es zwischen Bank und Kunden zu Streitigkeiten kommt?
Zunächst einmal muss versucht werden, das Problem im Gespräch mit dem betreffenden Institut zu lösen.
Die "Association pour la Garantie des Dépôts" (AGDL) ist ein auf Gegenseitigkeit beruhendes Sicherungssystem, das die vom Gesetz und den Satzungen bestimmten Geldeinlagen (Einlagensicherung) und Forderungen aus Wertpapiergeschäften (Anlegerentschädigung) der Kunden und Anleger von Verbandsmitgliedern abdeckt. Die Mitglieder der AGDL sind die Banken, die Finanzabteilung der Post (Services Financiers de l'Entreprise des Postes et Télécommunications) und die Wertpapierfirmen (z.B.: Kommissionäre, Vermögensverwalter, ...).
Um das Vertrauen der Verbraucher in den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen (z.B. per Fax, Telefon, Internet) zu stärken, wurde innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der es ihnen erlaubt Zugang zum breitestmöglichen Angebot von Finanzdienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten zu haben und gleichzeitig sicher zu sein, dass ihre Interessen gewahrt werden.
Aufnahme von Geschäftsbeziehungen zu einer Bank
Sind bestimmte Verfahren zu befolgen?
Die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen zu einer Bank bedeutet nicht allein die Eröffnung eines Kundenkontos. Sie schließt auch die Bearbeitung von Transaktionen für Laufkundschaft oder die Erteilung eines Mandats an Dritte ein.
Bei der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung führt der Bankmitarbeiter mit dem Kunden in der Regel zunächst ein Vorgespräch, um z. B. folgende Punkte zu klären:
• Identität des Kunden
Am 20. März 2012 hat die Europäische Kommission eine Konsultation zu Bankkonten gestartet.
Ziel des Konsultationsdokuments ist, die Meinungen der verschiedenen Marktteilnehmer zu sammeln, den entsprechenden Handlungsbedarf auf EU-Ebene zu bewerten und gegebenenfalls die Maßnahmen abzustecken, die im Hinblick auf die Transparenz und Vergleichbarkeit der Gebühren für Bankkonten, den Wechsel der Bank und den Zugang zu Basiskonten zu ergreifen sind.
Wer kann betroffen sein?
Überschuldung ist ein gesellschaftliches Phänomen, das sich nach allgemeiner Ansicht in den industrialisierten Ländern ausbreitet.
In Luxemburg findet man die rechtlichen Bestimmungen über unlautere Geschäftspraktiken im Verbraucherkodex. Dieser Kodex beinhaltet sämtliche Luxemburger Rechtsvorschriften bezüglich des Verbraucherrechts und bietet so dem Verbraucher ein klares, zusammenhängendes Bild der gesamten Gesetzgebung im Bereich Verbraucherschutz.
Was versteht man unter einer unlauteren Geschäftspraxis?
Eine Geschäftspraxis ist unlauter, wenn:
Immer häufiger greifen Verbraucher zu einem Verbraucherkredit, um Dinge des privaten oder familiären Bedarfs zu finanzieren. Der Verbraucherkreditvertrag ist ein Darlehensvertrag, aufgrund dessen ein Kreditgeber einem Verbraucher einen Kredit in Form eines Zahlungsaufschubs, eines Darlehens oder einer ähnlichen Zahlungsmöglichkeit gewährt oder sich verpflichtet zu gewähren.
Bei Verlust oder Diebstahl der Kredit- oder Bankkundenkarte müssen Sie die Karte umgehend bei CETREL (Zentrum für elektronische Transferzahlungen) sperren lassen indem Sie ihre Kontonummer angeben; dieser Service wird von CETREL 24 Stunden/24, 7 Tage die Woche angeboten. Eine von der Polizei ausgestellte Verlusterklärung, beziehungsweise Diebstahlsanzeige muss innerhalb von 48 Stunden als Bestätigung eingereicht werden.
CETREL ist unter folgender Telefonnummer erreichbar: 49 10 10