An wen sollte man sich wenden, wenn es zwischen Bank und Kunden zu Streitigkeiten kommt?
Zunächst einmal muss versucht werden, das Problem im Gespräch mit dem betreffenden Institut zu lösen.
Kann zwischen den Parteien keine Einigung erzielt werden, ist die luxemburgische Bankenaufsicht („Commission de Surveillance du Secteur Financier“) gemäß Artikel 58 des Gesetzes vom 5. April 1993 über den Finanzsektor befugt, „Beschwerden von Kunden von Instituten entgegenzunehmen, die ihrer Aufsicht unterliegen, um zu versuchen, eine gütliche Einigung herbeizuführen“.
Die CSSF ist unter folgender Anschrift erreichbar:
Commission de Surveillance du Secteur Financier
Secrétariat Général
110, route d’Arlon
L-1150 Luxembourg
Tel. (352) 26 251 1
Fax (352) 26 251 60
E-mail : direction [at] cssf [dot] lu
Internet : www.cssf.lu
Einzelheiten zur Durchführung des Verfahrens hat die CSSF in ihrem Rundschreiben 95/118 über die Behandlung von Beschwerden von Kunden von Kreditinstituten und anderen Akteuren im Finanzsektor, die der Aufsicht durch die CSSF unterstehen, dargelegt.
Die ABBL ist nicht befugt, bei Streitigkeiten zwischen Banken und deren Kunden tätig zu werden.