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Einlagensicherung und Anlegerentschädigung

 

Die "Association pour la Garantie des Dépôts" (AGDL) ist ein auf Gegenseitigkeit beruhendes Sicherungssystem, das die vom Gesetz und den Satzungen bestimmten Geldeinlagen (Einlagensicherung) und Forderungen aus Wertpapiergeschäften (Anlegerentschädigung) der Kunden und Anleger von Verbandsmitgliedern abdeckt. Die Mitglieder der AGDL sind die Banken, die Finanzabteilung der Post (Services Financiers de l'Entreprise des Postes et Télécommunications) und die Wertpapierfirmen (z.B.: Kommissionäre, Vermögensverwalter, ...).

Im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Mitgliedsinstituts schützt die AGDL alle Geldeinleger indem sie ihnen die Entschädigung ihrer Einlagen bis zu einem Betrag im Gegenwert von 100.000 Euro garantiert. Die AGDL schützt in einem solchen Fall ebenfalls alle Anleger indem sie die Entschädigung ihrer Forderungen bis zu einem Betrag im Gegenwert von 20.000 Euro garantiert. Keine Forderung kann durch beide Sicherungen zugleich gedeckt werden.

Die Sicherung deckt natürliche und juristische Personen (in dem von den Satzungen festgelegten Rahmen).

Alle Währungen werden unterschiedslos gesichert.

Sollten mehrere Personen Inhaber eines Kontos sein, wird der jeder dieser Personen zustehende Anteil bei der Berechnung des aufgrund der Sicherung zu zahlenden Betrages berücksichtigt.

Die Sicherung wird nach der Aufrechnung von Schulden und Forderungen ein- und desselben Kunden gegenüber dem betroffenen Mitglied berechnet.

Häufig zum Thema AGDL gestellte Fragen:

Articles

  • 27/05/2011

    The EP Economics Committee voted on 24 May 2011 to uphold the increased bank deposit protection limit of €100,000 but chose to allow Member States more leeway over how they design their schemes. The schemes must be fully funded within fifteen years instead of the Commission's proposed ten, said MEPs, who also voted for payouts to be made within five working days rather than seven.

   
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