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Fernabsatz von Finanzdienstleistungen

 

Um das Vertrauen der Verbraucher in den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen (z.B. per Fax, Telefon, Internet) zu stärken, wurde innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der es ihnen erlaubt Zugang zum breitestmöglichen Angebot von Finanzdienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten zu haben und gleichzeitig sicher zu sein, dass ihre Interessen gewahrt werden.

Der Anbieter von Finanzdienstleistungen muss sich demnach einer ganzen Reihe von Verhaltensregeln unterwerfen, um zu gewährleisten, dass seine Kunden im Bereich Fernabsatz von Finanzdienstleistungen über ein hohes Verbraucherschutzniveau verfügen.

In Luxemburg findet man die rechtlichen Bestimmungen über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen im Verbraucherkodex. Dieser Kodex beinhaltet sämtliche Luxemburger Rechtsvorschriften bezüglich des Verbraucherrechts und bietet so dem Verbraucher ein klares, zusammenhängendes Bild der gesamten Gesetzgebung im Bereich Verbraucherschutz.

Unter den Anwendungsbereich des Kodex fallen sämtliche privatkundenorientierte Finanzdienstleistungen, die im Fernabsatz vertrieben werden, also auf jede geeignete Weise, die keine gleichzeitige Anwesenheit der Vertragsparteien erfordert.

Der Anbieter ist dazu verpflichtet dem Verbraucher rechtzeitig vor Vertragsabschluss alle Vertragsbedingungen zu übermittel, in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger. Dem Verbraucher müssen Informationen betreffend

  • den Anbieter
  • die Finanzdienstleistung
  • den Fernabsatzvertrag
  • sowie verschiedene andere Informationen

mitgeteilt werden.

Außerdem hat der Verbraucher das Recht den abgeschlossenen Vertrag innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen zu widerrufen und dies ohne Angabe von Gründen und ohne eine Vertragsstrafe zahlen zu müssen.

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Last udpate April 2012

 

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