Aufnahme von Geschäftsbeziehungen zu einer Bank
Sind bestimmte Verfahren zu befolgen?
Die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen zu einer Bank bedeutet nicht allein die Eröffnung eines Kundenkontos. Sie schließt auch die Bearbeitung von Transaktionen für Laufkundschaft oder die Erteilung eines Mandats an Dritte ein.
Bei der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung führt der Bankmitarbeiter mit dem Kunden in der Regel zunächst ein Vorgespräch, um z. B. folgende Punkte zu klären:
• Identität des Kunden
Nachname, Vorname, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -ort, Familienstand, Wohnsitz, Beruf
• Ursprung der Gelder
Durch welche Tätigkeit wurden diese Gelder erwirtschaftet?
Welche verschiedenen Phasen haben diese Gelder durchlaufen?
Wer ist der tatsächliche Begünstigte oder der wirtschaftliche Eigentümer?
• Art der Transaktionen