Am 20. März 2012 hat die Europäische Kommission eine Konsultation zu Bankkonten gestartet.
Ziel des Konsultationsdokuments ist, die Meinungen der verschiedenen Marktteilnehmer zu sammeln, den entsprechenden Handlungsbedarf auf EU-Ebene zu bewerten und gegebenenfalls die Maßnahmen abzustecken, die im Hinblick auf die Transparenz und Vergleichbarkeit der Gebühren für Bankkonten, den Wechsel der Bank und den Zugang zu Basiskonten zu ergreifen sind.
Die Konsultation läuft bis zum 12. Juni 2012. Die Kommission wird den Ergebnissen Rechnung tragen, wenn sie die Maßnahmen für ihre bis Ende des Jahres vorgesehene Initiative über Bankkonten bestimmt und ausarbeitet.
Seit dem 1. November 2009 ist es für Verbraucher einfacher, ihr Girokonto von einer Bank zu einer anderen Bank in Luxemburg zu verlegen. An jenem Tag setzte die ABBL die vom European Banking Industry Committee (EBIC) festgelegten „Common Principles for Bank Account Switching“ um.
Verbraucher können nun jederzeit mit allen oder einem Teil ihrer Konten zu einer anderen Bank wechseln. Sie können die neue Bank als ersten Ansprechpartner auswählen. Diese Bank tritt dann als Mittelsmann zwischen dem Verbraucher und seiner bisherigen Bank sowie seinen Gläubigern auf.
Die ABBL hat auf Basis der EBIC-Grundsätze einen Leitfaden zum Kontowechsel erstellt, der Verbrauchern erklärt, was bei der Umstellung wiederkehrender Zahlungen, etwa bei Daueraufträgen und Einzugsermächtigungen, von der alten auf die neue Bank zu tun ist. In dem Leitfaden wird zudem erläutert, wer welche Schritte innerhalb welcher Fristen unternehmen muss.
Innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt des Antrags des Verbrauchers oder der neuen Bank hat die bisherige Bank alle verfügbaren Informationen über die wiederkehrenden Zahlungen des Verbrauchers vorzulegen.
Die neue Bank richtet daraufhin für das neue Konto die wiederkehrenden Zahlungen innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt der erforderlichen Informationen ein und hilft dem Verbraucher, Dritte von seiner neuen Kontoverbindung in Kenntnis zu setzen.
Auf Verlangen des Verbrauchers löst die bisherige Bank das alte Konto auf und überweist das Restguthaben.
Die im Leitfaden erläuterten Dienstleistungen sind gebührenfrei.
Switching your bank account may not be as easy as you hope. Results of a consumer market study published on 24 February 2012 show that more than two thirds of mystery shoppers were not able to switch their bank account successfully. The Commission's 2007 inquiry into the Retail banking sector identified significant barriers to customer mobility.
A year after the launch of the Private Banking Group, Luxembourg, the ABBL set up a second business line cluster: the Retail Banking Group (RBG). Bringing together ABBL members active in the field of retail banking, the RBG’s missions include defining initiatives and actions to be taken with regards to the retail banking business line, representing and defending the interests of the Luxembourg retail banking profession, promoting standards and best practices, and developing training programmes adapted to the needs of the profession.
L’Association des Banques et Banquiers, Luxembourg (ABBL) vient d’élaborer le Guide luxembourgeois de la mobilité bancaire. Le guide explique aux consommateurs quelles sont les démarches à suivre en cas de changement de compte courant d’une banque à une autre à l’intérieur du Luxembourg. Il décrit aussi les services que les banques doivent offrir gratuitement à tout client qui souhaite transférer ses paiements récurrents, c’est-à-dire ses domiciliations de créances et ses ordres permanents, d’une banque établie au Luxembourg vers un compte courant d’une autre banque établie au Luxembourg. Sur demande, la banque d'accueil peut effectuer toutes les démarches de transfert du compte courant au nom du client.