Seit dem 1. Januar 2011 besteht die neue europäische Aufsichtsstruktur. Ziel ist es eine optimale Überwachung des Finanzsystems zu gewährleisten, um so weiteren Krisen vorzubeugen.
Neben dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Council, ERSC), der die makroprudentielle Aufsicht des Finanzsystems übernimmt, haben drei neue Finanzaufsichtsbehörden auf mikroprudentieller Ebene ihre Arbeit aufgenommen:
Die EU Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen haben als Ziel, einen umfassenden und risikosensitiven Rechtsrahmen zu bieten und Fortschritte im Risikomanagement der Institute zu unterstützen.
Die Kapitalanforderungen werden dadurch mit maximaler Effektivität dauerhafte Finanzstabilität gewährleisten, das Vertrauen in die Institute stärken und die Endkunden schützen.
Die jüngste Finanzkrise hat deutlich gemacht, dass ein EU-weites effektives Krisenmanagement für grenzüberschreitend tätige Finanzinstitute unverzichtbar ist. Mit den Jahren hat der Binnenmarkt an Größe und Bedeutung gewonnen und weist nun ein hohes Maß an Integration auf, nicht zuletzt weil im Rahmen des EU-Vertrags ein einziger Pass und die Niederlassungsfreiheit garantiert sind. Während das Bankenrecht in Europa umfassend harmonisiert wird, kann man dies vom Krisenmanagement bislang nicht behaupten.
Liquidity is the ability of a bank to fund increases in assets and meet obligations as they come due, without incurring unacceptable losses. The fundamental role of banks in the maturity transformation of short-term deposits into long-term loans makes banks inherently vulnerable to liquidity risk, both of an institution-specific nature and that which affects markets as a whole. Virtually every financial transaction or commitment has implications for a bank’s liquidity.