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Finanzmärkte & -dienstleistungen

 

Anlageprodukte für Kleinanleger

Die Finanzkrise hat sich weitgehend auf das Vertrauen der Anleger in die ihnen angebotenen Finanzdienstleistungen und –produkte ausgewirkt. Der Vertrieb von Anlageprodukten für Kleinanleger (PRIPs Packaged Retail Investment Products) wird immer komplexer und verlangt ein solides, kohärentes Regelwerk. Eine Vielzahl an Vertriebskanälen und ein immer breiter werdendes Spektrum an Anlageprodukten erfordert eine Anpassung der Gemeinschaftsvorschriften.


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Central Securities Depositories

On 7 March 2012, the EU Commission finally released its proposal for the regulation of CSDs (Central Securities Depositories).


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Die europäische Marktinfrastruktur (EMIR)

Am 29. März 2012 hat das Europäische Parlament die Verordnung über die europäische Marktinfrastruktur (EMIR) verabschiedet, mit dem Ziel, die Transparenz und das Risikomanagement auf dem Markt für außerbörslich gehandelte (OTC) Derivate zu verbessern.

Konkret wird mit der EMIR, die ab 1. Januar 2013 gelten soll, Folgendes eingeführt:

i) eine Clearingpflicht für standardisierte OTC-Derivate mit Maßnahmen zur Reduzierung des Gegenparteiausfallrisikos und des operationellen Risikos für bilateral geclearte OTC-Derivate,


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Europäische Richtlinie zu Managern alternativer Investmentfonds (AIFM)

Im Zuge der Finanzkrise hat die europäische Kommission im April 2009 einen Richtlinienentwurf ausgearbeitet der darauf hinzielt die Manager alternativer Investmentfonds (Hedge Fonds, Private Equity Fonds,...) auf europäischer Ebene zu regulieren. Die AIFM (Alternative Investment fund Managers) Richtlinie sieht eine verstärkte Aufsicht und Regulierung für alternative Fonds und ihre Manager vor. Im Gegenzug eröffnen sich ihnen durch einen EU-Pass neue Möglichkeiten.


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Marktmissbrauchsrichtlinie

2003 spielte die Marktmissbrauchsrichtlinie eine Vorreiterrolle im damals neuen Lamfalussy-Verfahren und wurde als eine der Hauptmaßnahmen des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen (FSAP) vorgestellt, mit dem Ziel die Integrität der Finanzmärkte innerhalb der Europäischen Union sicherzustellen.

Zweck dieser Richtlinie war es Abschreckungsmaßnahmen und geeignete Sanktionen im Kampf gegen unlauteres Handeln wie zum Beispiel Insidergeschäfte und Marktmanipulation zu gewährleisten.


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MiFID

Am 20. Oktober 2011 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Verordnungs- (MiFIR) und einen Richtlinienvorschlag (MiFID 2), die die geltende Richlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) erweitern werden.

Die Ziele der MiFID

Die MiFID verfolgt 7 Hauptziele:


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OGAW IV

Das Gesetz über Organismen für gemeinsame Anlagen vom 17. Dezember 2010 setzt die europäische OGAW-Richtlinie vom 13 Juli 2009 mit der Bezeichnung OGAW IV (UCITS IV) (2009/65/EG) in nationales Recht um.

Zweck dieser Richtlinie ist die Harmonisierung der für OGAW-Fonds geltenden Bestimmungen und die Verbesserung ihres Vertriebs innerhalb der Europäischen Union.

Die Richtlinie aktualisiert die Richtlinie 85/611/EWG und modernisiert somit den aufsichtsrechtlichen Rahmen, um:


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OGAW V

Obwohl die OGAW IV Richtlinie erst am 1. Juli 2011 in den Mitgliedsstaaten in Kraft tritt, arbeitet die europäische Kommission schon an OGAW V. Im Anschluss an die durch die AIFM-Richtlinie eingeführten Neuerungen, strebt sie den Aufbau eines europäischen Rahmenwerks für alternatives Asset Management im weitesten Sinne an. Ziel des Textes ist es den Veranwortungsbereich der OGAW-Verwahrer klar zu definieren. Es bleiben allerdings noch viele Details zu klären, unter anderem:

- die technischen Details der neu eingeführten Instrumente,


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Short selling

On 21 February 2012, the European Council adopted the short-selling regulation that includes an optional ban on naked credit-default swaps tied to sovereign debt. These new rules follow the agreement to ban "naked" credit default swaps (CDS) on sovereign debt in an attempt to curb what some policymakers see as Hedge fund bets on the euro zone crisis reached on 18 October 2011.


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Target 2 Securities

Was ist Target 2 Securities?

Target 2 Securities“, häufig auch als T2S bezeichnet, ist ein Projekt der Europäischen Zentralbank, dessen Ziel es ist, in der Wertschöpfungskette im Nachhandel die zentrale Abrechnung für fast alle Wertpapiere auf einer einzigen gesamteuropäischen Plattform zu zentralisieren. T2S soll im Jahr 2015 an den Start gehen und wird die Abrechnungskosten drastisch senken.


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Last udpate April 2012

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