Die Finanzkrise hat sich weitgehend auf das Vertrauen der Anleger in die ihnen angebotenen Finanzdienstleistungen und –produkte ausgewirkt. Der Vertrieb von Anlageprodukten für Kleinanleger (PRIPs Packaged Retail Investment Products) wird immer komplexer und verlangt ein solides, kohärentes Regelwerk. Eine Vielzahl an Vertriebskanälen und ein immer breiter werdendes Spektrum an Anlageprodukten erfordert eine Anpassung der Gemeinschaftsvorschriften.
Eine Regelung vergleichbar mit dem "Key Investor Information Document" (KIID) aus der OGAW IV-Richtlinie soll auf eine große Bandbreite von anderen Anlageprodukten ausgeweitet werden und dafür sorgen, dass die Privatanleger über klare, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Informationen verfügen. So kann der Anleger aufgrund einer zuverlässigen, einfachen Grundinformation zuversichtlich zwischen zwei Produkttypen mit ähnlichen Merkmalen unterscheiden.
Zur Erinnerung, das auf zwei Seiten beschränkte Dokument enthält folgende Informationen:
Eine der großen Herausforderungen der europäische Kommission besteht also darin, es dem Verbraucher zu ermöglichen die komplexen Rechtsformen der angebotenen Anlageprodukte genauer zu erfassen und die damit verbundenen Risiken besser einzuschätzen.
So gründete die europäische Kommission bereits 2009 eine Arbeitsgruppe mit dem Ziel die Vertriebssysteme von Anlageprodukten für Kleinanleger zu harmonisieren. Am 26. November 2010 eine öffentliche Konsultation gestartet, die dazu dient Anregungen von interessierten Kreisen zu erhalten. Es bestand die Möglichkeit bis zum 31. Januar 2011 Antworten einzureichen. Die ABBL unterstützt die Initiative (untenstehend die Antwort der ABBL).
Die Herausforderung der Kommission besteht darin, diese Ansätze in Rechtsvorschläge umzusetzen und so die Informationspflichten und Vertriebspraktiken folgender Produkte zu harmonisieren:
Aufgrund einer standardisierten grundlegenden Anlegerinformation wird der Anleger
Neben zu diesem Dokument, das die Hauptmerkmale der Finanzprodukte enthält, werden zusätzliche Vorschriften im Bereich der Anlegerberatung ausgearbeitet. Somit verfügt der Kunde über eine angemessene Grundinformation und kommt gleichzeitig in den Genuss des Fachwissens seines Beraters.
Um eine maximale Standardisierung innerhalb von Europa zu gewährleisten, wird die Herausgabe des Dokuments in den Verantwortungsbereich des Produktemittenten fallen, während der Händler dafür zuständig sein wird, es an den interessierten Anleger weiterzugeben.
Die Arbeiten sind in vollem Gange und ein Vorschlag der europäischen Kommission für ein neues Regelwerk wird für den Sommer 2011 erwartet. Die ESMA (Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde) wird die Modalitäten der Stufe 2 festlegen.
Le concept de prospectus simplifié, qui avait été introduit par la loi du 20 décembre 2002 concernant les organismes de placement collectif, a été supprimé par la nouvelle loi du 17 décembre 2010 concernant les OPCs et remplacé par celui des « informations clés pour l’investisseur » (le « Key Investor Information Document » ou « KIID »), régi par les articles 159 à 163 de la loi de 2010.