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Anlageprodukte für Kleinanleger

 

Die Finanzkrise hat sich weitgehend auf das Vertrauen der Anleger in die ihnen angebotenen Finanzdienstleistungen und –produkte ausgewirkt. Der Vertrieb von Anlageprodukten für Kleinanleger (PRIPs Packaged Retail Investment Products) wird immer komplexer und verlangt ein solides, kohärentes Regelwerk. Eine Vielzahl an Vertriebskanälen und ein immer breiter werdendes Spektrum an Anlageprodukten erfordert eine Anpassung der Gemeinschaftsvorschriften.

Eine Regelung vergleichbar mit dem "Key Investor Information Document" (KIID) aus der OGAW IV-Richtlinie soll auf eine große Bandbreite von anderen Anlageprodukten ausgeweitet werden und dafür sorgen, dass die Privatanleger über klare, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Informationen verfügen. So kann der Anleger aufgrund einer zuverlässigen, einfachen Grundinformation zuversichtlich zwischen zwei Produkttypen mit ähnlichen Merkmalen unterscheiden.

Zur Erinnerung, das auf zwei Seiten beschränkte Dokument enthält folgende Informationen:

  • Beschreibung der Anlagepolitik,
  • 
Beschreibung der Ziele,

  • Historische Performance,
  • 
Gebühren und Kosten,
  • 
Risiko- und Performanceprofil des Fonds,

  • Verweis, wo der Anleger weitere Informationen erhalten kann.

Eine der großen Herausforderungen der europäische Kommission besteht also darin, es dem Verbraucher zu ermöglichen die komplexen Rechtsformen der angebotenen Anlageprodukte genauer zu erfassen und die damit verbundenen Risiken besser einzuschätzen.

So gründete die europäische Kommission bereits 2009 eine Arbeitsgruppe mit dem Ziel die Vertriebssysteme von Anlageprodukten für Kleinanleger zu harmonisieren. Am 26. November 2010 eine öffentliche Konsultation gestartet, die dazu dient Anregungen von interessierten Kreisen zu erhalten. Es bestand die Möglichkeit bis zum 31. Januar 2011 Antworten einzureichen. Die ABBL unterstützt die Initiative (untenstehend die Antwort der ABBL).

Die Herausforderung der Kommission besteht darin, diese Ansätze in Rechtsvorschläge umzusetzen und so die Informationspflichten und Vertriebspraktiken folgender Produkte zu harmonisieren:

  • Investmentfonds,
  • fondsgebundene Lebensversicherungen,
  • strukturierte Wertpapiere,
  • strukturierte Termineinlagen.

Aufgrund einer standardisierten grundlegenden Anlegerinformation
 wird der Anleger

  • die verschiedenen Produkte leichter miteinander vergleichen können und ihre Vor- und Nachteile besser einschätzen können,
  • die bestmögliche Anlageentscheidung treffen können,
  • die etwaigen, damit verbundenen Risiken erkennen können,
  • über vorvertragliche Konditionen informiert werden,
  • sicher sein können, dass es sich um faire Vertriebspraktiken handelt.

Neben zu diesem Dokument, das die Hauptmerkmale der Finanzprodukte enthält, werden zusätzliche Vorschriften im Bereich der Anlegerberatung ausgearbeitet. Somit verfügt der Kunde über eine angemessene Grundinformation und kommt gleichzeitig in den Genuss des Fachwissens seines Beraters.

Um eine maximale Standardisierung innerhalb von Europa zu gewährleisten, wird die Herausgabe des Dokuments in den Verantwortungsbereich des Produktemittenten fallen, während der Händler dafür zuständig sein wird, es an den interessierten Anleger weiterzugeben.

Die Arbeiten sind in vollem Gange und ein Vorschlag der europäischen Kommission für ein neues Regelwerk wird für den Sommer 2011 erwartet. Die ESMA (Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde) wird die Modalitäten der Stufe 2 festlegen.

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