Obwohl die OGAW IV Richtlinie erst am 1. Juli 2011 in den Mitgliedsstaaten in Kraft tritt, arbeitet die europäische Kommission schon an OGAW V. Im Anschluss an die durch die AIFM-Richtlinie eingeführten Neuerungen, strebt sie den Aufbau eines europäischen Rahmenwerks für alternatives Asset Management im weitesten Sinne an. Ziel des Textes ist es den Veranwortungsbereich der OGAW-Verwahrer klar zu definieren. Es bleiben allerdings noch viele Details zu klären, unter anderem:
- die technischen Details der neu eingeführten Instrumente,
- die steuerrechtliche grenzüberschreitende Dimension,
- die Auswahl der Fonds je nach ihrer Herkunft,
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Die europäische Kommission hat demzufolge eine öffentliche Konsultation zu möglichen gesetzlichen Änderungen der OGAW-Richtlinie 2009/65/EG durchgeführt und am 31. Januar abgeschlossen. Bei der Konsultation ging es darum, die Rolle der OGAW-Verwahrstellen und das Vergütungssystems von OGAW-Verwaltern zu klären.
Die Bestimmungen dieses neuen europäischen Rahmenwerks für alternatives Asset Management im weitesten Sinne, das heißt für Fonds die nicht in die Kategorie der klassischen OGAW fallen, dürften den Anlegern einen adequaten Schutz bieten.
The Association of the Luxembourg Fund Industry (ALFI) sets out on 27th September 2011 its ambition for the Luxembourg Fund Centre, to be a global centre of excellence for the asset management industry, thereby creating opportunities for investors, fund professionals and the global community as a whole.