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Freistellungsbescheinigung der europäischen Zinssteuer

 

Gemäß Artikel 11 der EU-Richtlinie zur Besteuerung von Zinserträgen 2003/48/EG, kurz Zinssrichtlinie genannt, erheben Luxemburger Banken ("Zahlstellen") eine spezifische ("europäische") Quellensteuer in Höhe von 35% auf bestimmten, in der Richtlinie festgelegten, Zinserträgen.

Wenn jedoch der wirtschaftliche Eigentümer der Zinsen in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig ist

  • und eine Freistellungsbescheinigung nach Artikel 13(2) beantragt, die von der Steuerverwaltung seines steuerlichen Wohnsitzes ausgestellt wird (Artikel 13(1)b)),
  • oder, seine Bank (Zahlstelle) mit einem Mandat ermächtigt, wie in Artikel 9 der Zinsrichtlinie vorgesehen, den Steuerbehörden seines steuerlichen Wohnsitzes über die Luxemburger Steuerbehörden automatisch Auskünfte über sämtliche während eines Steuerjahres auf sein Konto erfolgten Zinszahlungen zu geben (Artikel 13(1)a)),

braucht die Luxemburger Zahlstelle keine Quellensteuer einzubehalten, da die Steuerbehörden seines steuerlichen Wohnsitzes bereits wissen, dass die betroffene Person über Geld- oder Wertpapierkonten in Luxemburg verfügt.

Um es den Kunden Luxemburger Banken zu erleichtern, eine Freistellungsbescheinigung von den zuständigen Behörden zu bekommen, hat die ABBL sich bei allen EU-Mitgliedstaaten über ihre jeweiligen Bescheinigungen erkundigt und um die Zusendung von Musterformularen gebeten, falls solche verfügbar sind.

Die erhaltenen Bescheinigungen / Musterformulare für Privatpersonen, sowie für sogenannte "gleichgestellten Einrichtungen" (die sich das OGAW-Verfahren entscheiden) können auf dieser Seite heruntergeladen werden. Die Bescheinigung der Luxemburger Steuerbehörden für Luxemburger Einwohner, die Konten im Ausland führen ist ebenfalls verfügbar und kann heruntergeladen werden.

Bitte beachten Sie, dass es sich in manchen Fällen um Muster handelt, die nicht in dieser Form benutzt werden können (in diesen Fällen muss der Kunde, das Formular direkt bei der zuständigen Steuerbehörde beantragen). In einigen (seltenen) Fällen ist ein separates Formular zur Beantragung des Bescheinigungsformulars erforderlich.

WohnsitzBescheinigung PrivatpersonenBescheinigung gleichgestellte Einrichtungen

Beantragungsformular Bescheinigung

Übersicht über die Freistellungsbescheinigungen der Mitgliedstaaten
BelgienJAJANEIN
BulgarienJAJANEIN
DänemarkNEINNEINNEIN
DeutschlandJAJANEIN
EstlandJANEINNEIN
FinlandJAJAJA
FrankreichJAJANEIN
GriechenlandJANEINNEIN
GroßbritannienJAJANEIN
IrlandNEINNEINNEIN
ItalienJAJANEIN
LettlandJANEINNEIN
LitauenNEINNEINNEIN
LuxemburgJANEINNEIN
MaltaJANEINNEIN
NiederlandeJANEINJA
ÖsterreichNEINNEINNEIN
PolenJANEINNEIN
PortugalJAJANEIN
SchwedenJANEINNEIN
SlowakeiJANEINJA
SlowenienJAJANEIN
SpanienJAJANEIN
TschechienJAJANEIN
UngarnJAJANEIN
Zypern1NEINNEINNEIN

1 Zypern hat ein Formular geschickt, mit  dem Nicht-Ansässige eine Freistellung vom inländischen Sonder-Verteidigungsbeitrag beantragen kann.

Mitgliedstaaten, die der ABBL noch nicht geantwortet haben

 
Frankreich
Rumänien

 

Herunterladen der Freistellungsbescheinigungen/-formulare:

   
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Last udpate April 2012

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