Logo - ABBL
 

Die Gesetzesvorlage zur Reform der Rentenversicherung in Luxemburg wurde am 20. Januar 2012 vom Ministerrat verabschiedet.

Der Text scheint den Anforderungen einer nachhaltigen Reform jedoch nicht zu entsprechen. Er eignet sich allenfalls als Sensibilisierungskampagne in der die Prinzipien des heutigen Rentensystems überhaupt nicht infrage gestellt werden, genauer gesagt:

  • das reine Umlageverfahren mit finanziellen Rücklagen auf der Grundlage des Solidaritätsprinzips
  • die Finanzierung auf Basis eines paritätischen Dreisäulensystems (Versicherte, Arbeitgeber, Staat)
  • das gesetzliche Rentenalter von 65 Jahren
  • der Anspruch auf vorzeitige Alterspension ab dem vollendeten 57. Lebensjahr nach 40 Jahren Pflichtversicherung
  • der Anspruch auf vorzeitige Alterspension ab dem vollendeten 60. Lebensjahr nach 40 Jahren aus Pflichtversicherung und Ergänzungszeiten
  • die Beibehaltung des Frührentensystems
  • die Beibehaltung hoher Mindestrenten

Die Reform befasst sich überhaupt nicht mit folgenden Punkten:

  • die grenzüberschreitende Verschuldung
  • die zu hohe Ersatzquote
  • die untragbare finanzielle Belastung der gegenwärtigen und zukünftigen Beschäftigten
  • die notwendige Steigerung des Verantwortungsbewusstseins der Nichtberufstätigen durch die Streichung der zu hohen Sozialleistungen

Die ABBL tritt für eine drastische Reform ein, mit dem Ziel den Fortbestand unserer Pensionen zu sichern, da das gegenwärtige System auf Dauer nicht haltbar ist.
Zur Erinnerung, das Luxemburger Pensionssystem beruht auf einem obligatorischen Versicherungssystem.

Es handelt sich um ein Umlageverfahren mit Bildung von obligatorischen Rücklagen. Diese Rücklagen müssen mindestens 1,5-mal die jährlichen Ausgaben decken und werden durch Beitragszahlungen finanziert.

Das Luxemburger System beruht also auf einem Generationenvertrag: Die Pensionszuschüsse der Berufstätigen finanzieren die Pensionsleistungen der Rentner. Die durchschnittliche Bruttoersatzquote liegt bei 85% und ist somit weit höher als die der anderen Länder. Auch sollte man nicht vergessen, dass Luxemburg seinen Reichtum zum großen Teil der Nicht-Luxemburger aktiven Bevölkerung verdankt und dass es somit spätestens bei deren Renteneintritt gezwungen sein wird abzurechnen.

Angesichts der zahlreichen Verpflichtungen des Systems, die ein stetiges exorbitantes Beschäftigungswachstum voraussetzen und angesichts der demografischen Entwicklungen ist ein Defizit des Luxemburger Pensionssystems kurzfristig vorhersehbar: Ohne tief greifende Reform wird das Verhältnis zwischen dem Beitrags- und dem Leistungsstand die gegenwärtigen Leistungen nicht mehr gewährleisten können.

Articles

  • 23/04/2012

    Dans leur avis commun sur le projet de réforme du régime d’assurance pension, la Chambre de Commerce et la Chambre des Métiers déplorent le caractère technique et insuffisamment incisif des mesures proposées par le Gouvernement pour soutenir durablement le financement du régime de retraites pour les prochaines décennies. Les ajustements proposés par le Gouvernement ne permettront ni d’assurer un équilibre du régime d’assurance pension, ni de poser les fondements d’un contrat intergénérationnel juste et équitable, mais - au contraire - grèveront davantage encore le budget de l’Etat tout en détériorant la compétitivité de l’économie.

  • 27/01/2012

    Grand nombre de personnes au Luxembourg s’accordent à dire que le système luxembourgeois des pensions n’est plus viable à long terme. Une réforme drastique pour assurer la pérennité de nos pensions est donc vivement préconisée.

Glossary

   
Share |