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Zum Zeitpunkt der Finanzkrise 2008 haben sich die Vergütungsstrukturen verschiedener Finanzinstitute als unangemessen erwiesen, da sie eine überhöhte Risikobereitschaft gefördert haben, die darauf ausgerichtet war kurzfristig Gewinne zu erzielen. Infolgedessen haben die politischen Entscheidungsträger der EU beschlossen, allgemeine Grundsätze für Governance und Transparenz hinsichtlich der Vergütungspolitik festzulegen, um ein gesundes und effizientes Risikomanagement zu gewährleisten, das in Einklang mit der langfristigen Rentabilität der Finanzinstitute steht.

So hat die Europäische Kommission im Jahr 2009 gleich zwei Empfehlungen zur Vergütungspolitik im Finanzdienstleistungssektor veröffentlicht (Empfehlungen 2009/384/EG und 2009/385/EG).

Am 24. November 2010 hat die Europäische Kommission die Richtlinie 2010/76/EU betreffend Kapitalanforderungen (CRD III) verabschiedet, die sich auch die aufsichtliche Überprüfung der Vergütungspolitik befasst. Die diesbezüglichen Bestimmungen der Richtlinie wurden mit dem Gesetz vom 28. Oktober 2011 in das Luxemburger Recht umgesetzt.

Das CEBS (Committee of European Banking Supervisors), seit 2011 EBA (European Banking Authority), hat im Dezember 2010 Leitlinien zum Thema veröffentlicht ("Guidelines on Remuneration Policies and Practices").

Auf der Grundlage der CEBS Leitlinien hat die CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier) ihrerseits zwei Rundschreiben herausgegeben, mit denen sie Kreditinstitute und Investmentfirmen dazu verpflichtet angemessene Vergütungsstrukturen festzulegen.

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