Was ist das Einheitsstatut?
Bis vor kurzem wurden die Arbeitnehmer im luxemburgischen Privatsektor in zwei Kategorien unterteilt, für die jeweils ein anderes Statut galt: Arbeiter und Angestellte. Das bedeutete im Wesentlichen, dass Arbeiter und Angestellte von unterschiedlichen Arbeitnehmerkammern vertreten wurden. Unterschiede bestanden aber auch bei der Kranken- und Rentenversicherung. Am 1. Januar 2009 wurden diese getrennten Statuten offiziell zu einem einheitlichen Statut für alle Arbeitnehmer im Privatsektor zusammengelegt.
Die Idee, in Luxemburg ein einheitliches Statut einzuführen, entstammte den im Jahr 2006 geführten dreiseitigen Verhandlungen zwischen Regierung, Arbeitgebervertretern und Gewerkschaften. Das entsprechende Gesetz wurde am 29. April 2008 vom Parlament verabschiedet und im Mémorial A offiziell als Gesetz vom 13. Mai über die Einführung eines einheitlichen Statuts veröffentlicht. Durch die Abschaffung der Bezeichnungen „Arbeiter“ und „Angestellte“ hat die Einführung des einheitlichen Statuts weitreichende Auswirkungen auf die Sozialversicherung und das Arbeitsrecht.
Welche Gründe sprachen für ein einheitliches Statut?
Die ursprüngliche Unterscheidung zwischen dem Statut für Arbeiter und jenem für Angestellte reicht bis in die Blütezeit der Stahlindustrie zurück. Nach allgemeiner Ansicht verstieß eine solche Disparität der Statuten jedoch gegen Artikel 10 a der Verfassung, in dem der Grundsatz der Gleichheit aller Luxemburger vor dem Gesetz verankert ist. Außerdem musste bis zur Einführung des einheitlichen Statuts europäisches Recht häufig zwei Mal, also für jedes Statut gesondert, umgesetzt werden.
Die ABBL und das Einheitsstatut
Banken rekrutieren zwar nur selten Arbeiter, doch viele der Änderungen im Zuge des einheitlichen Statuts, darunter die generelle Annahme des Grundsatzes der Gehaltsfortzahlung oder die Schaffung eines auf Gegenseitigkeit beruhenden Rentensystems für Unternehmen, betreffen auch den Finanzsektor. Als offizielles Sprachrohr der Banken und anderen im Finanzsektor Tätigen vertrat die ABBL die Arbeitgeber aus dem Finanzsektor bei allen dreiseitigen Verhandlungen zum einheitlichen Statut sowie bei den Sozialversicherungsanstalten.