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Marktmissbrauchsrichtlinie

 

2003 spielte die Marktmissbrauchsrichtlinie eine Vorreiterrolle im damals neuen Lamfalussy-Verfahren und wurde als eine der Hauptmaßnahmen des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen (FSAP) vorgestellt, mit dem Ziel die Integrität der Finanzmärkte innerhalb der Europäischen Union sicherzustellen.

Zweck dieser Richtlinie war es Abschreckungsmaßnahmen und geeignete Sanktionen im Kampf gegen unlauteres Handeln wie zum Beispiel Insidergeschäfte und Marktmanipulation zu gewährleisten.

Die Einführung eines neuen rechtlichen Rahmens war damals eine absolute Priorität, da es außer einer bereits vorangegangenen Richtlinie betreffend Insidergeschäfte (89/592/EWG) kaum gemeinsame europäische Vorschriften zur Bekämpfung von Marktmanipulation gab.

Am 28. Juni 2010 hat die Europäische Kommission eine Konsultation zur Revision der Marktmissbrauchsrichtlinie gestartet.

Am 20. Oktober 2011 hat die europäische Kommission einen Entwurf zur Revision der Marktmissbrachsrichtlinie veröffentlicht. Beruhend auf der vorhergegangenen Konsultation, sieht dieser Text, wie erwartet, eine Erweiterung der Bandbreite der abgedeckten Finanzinstrumente und Handelsplätze vor.

Es werden nicht nur klassische Finanzintrumente wie Anleihen oder Aktien abgedeckt, sondern auch Derivate, Derivate auf Rohstoffen und Emissionszertifikaten.

Die zwei wesentlichen Neuheiten sind:

  • die Aufteilung in zwei Rechtsinstrumente, eien Verordnung und eine Richtlinie,
  • die Einfügung eines Artikels der EU Mindeststrafen im Fall von Marktmanipulation vorsieht.

Ein dritter interessanter Punkt betrifft das, den kleineren und mittleren Unternehmen gewidmete Regelwerk, das die Verhältnismäßigkeit zwischen Maßnahmen und Verpflichtungen hervorhebt.

Außerdem sieht der Verordnungsentwurf vor, nicht nur die Handlung selbst, sondern bereits die bloße Absicht den Markt zu manipulieren als Marktmissbrauch zu betrachten. Hinzu kommt, dass die verschiedenen Kategorien von Marktmissbrauch drei Hinweise auf Hochfrequenzhandel beinhalten.

Die bestehende Richtlinie wurde durch das Gesetz vom 9. Mai 2006 über Marktmissbrauch, das 2010 geändert wurde, in die Luxemburger Gesetzgebung umgesetzt. Sie entspricht allerdings nicht mehr den Besonderheiten der heutigen Finanzmärkte. Die gegenwertige Revision der Richtlinie ist deshalb ein zentraler Bestandteil der Strategie der europäischen Kommission den Rechtsrahmen für Finanzdienstleistungen zu verstärken. Ziel ist es, bis 2012, den von EU Unternehmen zu bewältigenden Verwaltungsaufwand zu verringern.

Articles

  • 20/10/2011

    The European Commission adopted on 20 October 2011 a proposal for a Regulation on insider dealing and market manipulation. The proposal aims to update and strengthen the existing framework to ensure market integrity and investor protection provided by the Market Abuse Directive. The new framework will ensure regulation keeps pace with market developments, will strengthen the fight against market abuse across commodity and related derivative markets, reinforce the investigative and sanctioning powers of regulators and reduce administrative burdens on small and medium-sized issuers.

   
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