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SEPA Gläubiger-Identifikationsnummer

 

Die SEPA Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) wurde im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens eingeführt um es zum Beispiel, sowohl Schuldnern als auch Schuldnerbanken zu erlauben beim Einreichen von Lastschriften durch den Lastschriftgläubiger eine Prüfung des wirksamen Bestehens eines Mandats vorzunehmen. Für jeden Lastschriftgläubiger wird nur eine einzige Gläubiger-Identifikationsnummer vergeben. Das bedeutet, dass jede Gläubiger-ID sich auf einen spezifischen Gläubiger bezieht. In Luxemburg wurde die Luxemburger Bankenvereinigung von den Banken mit der Ausgabe der Gläubiger-ID im Einvernehmen mit der Gläubigerbank beauftragt. Dieser Service wird seit dem 1. Juli 2010 angeboten.

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