Die SEPA Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) wurde im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens eingeführt um es zum Beispiel, sowohl Schuldnern als auch Schuldnerbanken zu erlauben beim Einreichen von Lastschriften durch den Lastschriftgläubiger eine Prüfung des wirksamen Bestehens eines Mandats vorzunehmen. Für jeden Lastschriftgläubiger wird nur eine einzige Gläubiger-Identifikationsnummer vergeben. Das bedeutet, dass jede Gläubiger-ID sich auf einen spezifischen Gläubiger bezieht. In Luxemburg wurde die Luxemburger Bankenvereinigung von den Banken mit der Ausgabe der Gläubiger-ID im Einvernehmen mit der Gläubigerbank beauftragt. Dieser Service wird seit dem 1. Juli 2010 angeboten.
Beispiel: LU27ZZZ0000000000123456789
Gläubiger-ID: 26 alphanumerische Zeichen
Stellen 1 und 2 Ländercode: "LU" (ISO 3166)
Stellen 3 und 4 Prüfziffer: 2 Ziffern (ISO 7064)
Stellen 5 und 6 Geschäftsbereicherkennung: 3 alphanumerische Zeichen; standardmäßig "ZZZ"
Stelle 8 Festwert: "0"
Stellen 9 bis 26 Nationales Identifikationsmerkmal: 18 alphanumerische Zeichen
Nur in Luxemburg ansässige Gläubigerbanken sind berechtigt eine SEPA Gläubiger-ID bei der ABBL anzufragen.
Nein. Der Gläubiger kann in einem beliebigen SEPA-Land ansässig sein.
Ja. Es ist möglich 18 Zeichen einer bereits bestehenden Identifikationsnummer erneut zu benutzen. Diese Zeichen werden dann in der SEPA Gläubiger-ID verkapselt.
Ist die bestehende Identifikationsnummer aus weniger als 18 Zeichen zusammengesetzt, dann wird sie mit "0" bis auf 18 Zeichen aufgestockt.
Wird keine bereits bestehende Identifikationsnummer verwendet, dann wird eine inkrementale SEPA Gläubiger-ID ausgestellt, angefangen bei "000000000000000001" bis "999999999999999999".
Die ABBL überprüft keine der von einer Bank eingesendeten Gläubigerdaten. Nur der BIC8 der Gläubigerbank wird über die SWIFT Website geprüft.