Das zum 1. November 2009 in Kraft getretene luxemburgische Gesetz zur Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD) in nationales Recht bildet den rechtlichen und operativen Rahmen für die Schaffung eines einheitlichen Zahlungsmarktes innerhalb des Europäischen Währungsraums (EWR, d. h. die EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen).
Die Richtlinie ergänzt die Initiative des Bankensektors zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA), geht aber hinsichtlich ihrer Reichweite und ihrer Ziele darüber hinaus. Hauptziele der PSD sind es, Kunden von Zahlungsdiensten (Verbraucher und Unternehmen) einen besseren und gleichmäßigeren Schutz zu bieten, eine bessere Gesamttransparenz des Zahlungsdienstemarktes zu gewährleisten und den Wettbewerb zu fördern.
So präzisiert die PSD die Auflagen im Bereich Transparenz und Informationen die, die Banken den Nutzern bereitzustellen haben, ebenso wie die Rechte und Pflichten beider Seiten vor Entstehen einer Vertragsbeziehung, in den Verträgen und bei der Ausführung von Zahlungstransaktionen. Darüber hinaus sind in der PSD die maximalen Fristen für die Ausführung einer Transaktion und die Anwendungsmodalitäten für die Wertstellung vorgegeben. Diese neuen Regeln werden Veränderungen der Verwaltungspraktiken in den luxemburgischen Banken nach sich ziehen.
Schließlich trägt die PSD auch dazu bei, den Wettbewerb auf den Märkten für Zahlungsdienste zu stärken, indem diese Märkte für neue spezialisierte oder breit aufgestellte Akteure geöffnet werden, die neben einer primären Handelstätigkeit auch Zahlungsdienste anbieten (z. B.: Supermärkte, Telefonnetzbetreiber oder Internetfirmen).
Die in Luxemburg für die überwachung dieser Zahlungsdienstleister zuständige Behörde ist die CSSF, während die BCL für die Sicherheit der Zahlungssysteme und –instrumente sorgt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ), deren Beantwortung es erlaubt die wichtigsten Änderungen, die das neue Gesetz mit sich bringt, besser einordnen zu können.
Stichdaten
| 1. Dezember 2005 | EU-Kommission stellt Entwurf für Zahlungsdiensterichtlinie (PSD) vor |
| 13. November 2007 | PSD wird angenommen und im Amtsblatt der EU veröffentlicht |
| 1. November 2009 | Erste Frist für die Einführung der EU-weiten SEPA-Lastschrift & Erste Frist für die Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie in den EU-Mitgliedstaaten |
| 24. November 2009 | Europäischer Zahlungsrat und das Mobey Forum unterzeichnen Vereinbarung zur Unterstützung von Handy-Zahlungen |
| 30. November 2009 | Einzelhändler und Verbrauchergruppen begrüßen SEPA zögerlich |
| Mitte 2010 | Zweite Frist für die Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie in den EU-Mitgliedstaaten |
| 31. Dezember 2010 | Frist für die Ablösung der derzeitigen debitkarten durch SEPA-konforme Karten |
| 2013 | Vorgesehene neue Frist für SEPA-konforme Karten |
Quelle: EurActiv/ABBL
Die 30 Länder des Europäischen Währungsraums (EWR), das sind:
• die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
• Island
• Liechtenstein
• Norwegen.
Der Euro und die Nicht-Euro-Währungen der EWR-Länder.
• Zahlungsdienstleister, die nicht länger auf Kreditinstitute beschränkt sind, sondern künftig sämtliche Zahlungsinstitute, die von der CSSF die Zulassung für das Angebot von Zahlungsdiensten haben, umfassen. Diese Institutionen – Zahlungsinstitute genannt – können Mobiltelefonbetreiber, Supermärkte, Transportunternehmen, Geldtransfer-Anbieter u.a. sein
• Private Verbraucher
• Unternehmen (für die einige Regeln der PSD keine Anwendung finden).
Das neue Gesetz regelt im Wesentlichen die elektronischen Zahlungen, einige Sonderfälle bei Bargeld und Schecks werden ebenfalls berücksichtigt.
Abhebung von Bargeld an einem luxemburgischen Geldautomaten:
Keine Änderungen.
Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten im Ausland:
Keine Änderung, vorbehaltlich etwaiger Bestimmungen zu Informationen über Wechselkurse und Gebühren.
Bareinzahlungen am Schalter:
Kontogutschrift am Tag des Geldeingangs und nach Prüfung, falls die Beträge in der Währung des Kontos eingezahlt werden und der Kunde ein Verbraucher ist.
Schecks:
Keine Änderungen.
Ganz allgemein haben die luxemburgischen Banken die seit dem 1. November 2009 durch das neue Gesetz vorgeschriebenen Modalitäten schon vollständig bzw. teilweise angewandt.
Transparenz der Informationen:
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen einige Punkte genau beschreiben, u.a.:
- die der PSD unterliegenden Zahlungsinstrumente
- anwendbare Gebühren
- Modalitäten und Häufigkeit des Versands von Informationen an den Kunden
- Informationen vor Ausführung einer Transaktion
Ausführungsfristen:
Die Ausführungsfrist für eine Transaktion beträgt höchstens T+1 ab dem Datum des Auftragseingangs beim Zahlungsdienstleister; in einer Übergangszeit bis 2012 jedoch sind noch maximal T+3 zulässig (T entspricht dem Tag des Eingangs eines Zahlungsauftrags, der ein Werktag ist). Unter Ausführungstage sind Bankgeschäftstage zu verstehen. Ein Überweisungsauftrag, der an einem Freitag vor Ende des Geschäftstags eingeht, wird am darauffolgenden Montag (T+1) bzw. Mittwoch (T+3) bearbeitet.
Diese Frist kann sich bei einer Zahlungsanweisung auf einem Papierdatenträger um einen weiteren Geschäftstag verlängern.
Wertstellungsdatum:
Bei einer Überweisung, die ein Kunde erhält, entspricht das Datum der Gutschrift auf dem Empfängerkonto dem Datum, an dem der Betrag tatsächlich beim Zahlungsdienstleister eingegangen ist.
Bei einer Überweisung, die ein Kunde tätigt, kann das Datum der Abbuchung auf dem Konto des Auftraggebers nicht vor dem Ausführungsdatum liegen.
Gebühren:
Der Kunde wird vor Ausführung einer Zahlung über eventuell von ihm zu tragende Gebühren informiert.
Der Gesamtbetrag der Transaktion wird transferiert: Die Gebühren werden nicht von dem zu transferierenden Betrag abgezogen.
Harmonisierung der Regeln im Falle von Einwendungen:
- Vom Kunden zuvor genehmigte Transaktion:
In bestimmten Fällen ist eine Einwendung innerhalb von acht Wochen nach Belastung des Kontos möglich (z. B.: Einzugsermächtigung, bei der der Betrag vorher nicht bekannt ist und dieser einen angemessenen Wert überschreitet.
- Nicht genehmigte oder falsch ausgeführte Transaktion:
Eine Einwendung kann innerhalb von 13 Monaten nach Abbuchung vom Konto erfolgen; der Dienstleister erstattet seinem Kunden den Betrag unverzüglich kostenlos.
Größere Auswahl bei den von der CSSF zugelassenen Zahlungsinstituten
Bankkarte
Die technische und operative Funktionsweise Ihrer Zahlungskarte ändert sich mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die Zahlungsdienste nicht.
Wie bisher müssen Sie Ihre Zahlungskarte (Debit- oder Kreditkarte) sicher aufbewahren und sie gemäß den allgemeinen Nutzungsbedingungen verwenden;
„Bewahren Sie Ihre Bankkarte und den PIN-Code niemals am selben Ort auf“ (im Falle eines Verlusts oder Diebstahls der Karte und des PIN-Codes wird Ihnen der Betrag der betrügerisch ausgeführten Transaktionen nicht zurückerstattet).
In bestimmten Fällen kann von Ihnen je nach Zahlungsdienstleister eine Selbstbeteiligung von 150 Euro auf den Betrag derjenigen Transaktionen verlangt werden, die durchgeführt wurden, bevor Sie den Verlust oder Diebstahl Ihrer Zahlungskarte gemeldet haben. Diese eventuelle Einschränkung ist ausdrücklich in den allgemeinen Nutzungsbedingungen der Karte aufgeführt.
Seit langem gibt es Anrufzentralen, bei denen der Verlust oder Diebstahl gemeldet werden kann. Es ist sinnvoll, sich die Rufnummern dieser Dienste zu merken.
Überweisung
Mit Einführung der IBAN im Jahr 2003 haben die luxemburgischen Banken eine der wichtigsten durch die PSD und SEPA eingeführten Änderungen vorweggenommen.
Die Kunden in Luxemburg sind mittlerweile an die ausschließliche Verwendung von Kontonummern im IBAN-Format sowie an den BIC-Code der Bankinstitute gewöhnt.
Durch die Umsetzung der PSD in nationales Recht gibt es jedoch eine Änderung:
Um eine Überweisung auszuführen, ist die Bank des Empfängers nicht mehr verpflichtet, die Übereinstimmung zwischen Empfängernamen und der IBAN-Kontonummer zu prüfen; es genügt die Kontonummer zu berücksichtigen.
Daraus folgt eine größere Verantwortung des auftragerteilenden Kunden für die Daten der Kontonummer des Empfängers, die er bei seinem Überweisungsauftrag angibt.
Das neue Gesetz schreibt dieselben Vorschriften zum Prozedere wie für jedes sonstige Zahlungsinstrument vor, insbesondere in Bezug auf die Einwendungsfristen.
Einzugsermächtigung (direct debit)
Eine Einzugsermächtigung besteht darin, das Konto eines Kunden (des Zahlungspflichtigen) auf Anforderung eines Zahlungsempfängers und auf der Grundlage einer Einverständniserklärung (Auftrag), die der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger gegeben hat, zu belasten.
Das luxemburgische Einzugsermächtigungssystem (DOM) ist auf Transaktionen in Euro beschränkt.
Das neue Gesetz über die Zahlungsdienste schreibt dieselben Vorschriften zum Prozedere vor wie für jedes sonstige Zahlungsinstrument insbesondere in Bezug auf die Einwendungsfristen:
- acht Wochen bei einer genehmigten Transaktion (d. h.: Auftrag liegt vor), deren Betrag jedoch zuvor nicht bekannt war und über das hinausgeht, womit der Zahlungspflichtige nach vernünftigem Ermessen rechnen müsste.
- 13 Monate, wenn die Transaktion nicht genehmigt war (kein Auftrag) oder falsch ausgeführt wurde.
Ja.
In welchen Fällen?
• Keine ausreichende Deckung auf dem Bankkonto oder Saldo nicht verfügbar (beispielsweise nach einer laufenden Kreditkartentransaktion oder einer Kontopfändung)
• die Zahlungsanweisung ist unvollständig oder enthält falsche Angaben
• von Ihnen liegt keine Genehmigung für den Lastschrifteinzug vor.
Es wird darauf hingewiesen, dass jedwede Ablehnung von Ihrem Zahlungsdienstleister mitzuteilen und zu begründen ist. Falls eine Ablehnung mitgeteilt wird, können hierfür Gebühren erhoben werden.
Sobald Sie feststellen, dass von Ihrem Konto eine von Ihnen nicht genehmigte Zahlungstransaktion ausgeführt wurde, steht Ihnen eine Frist von 13 Monaten ab Datum der Belastung Ihres Kontos zur Verfügung, um Ihren Zahlungsdienstleister damit zu befassen.
Erfolgt die Zahlung per Karte, ist die Frist in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Karte angegeben.
Die PSD definiert keine Gebühren, die von den Zahlungsdienstleistern für die Ausführung einer Zahlung erhoben werden können.
Die Informationen zu den Gebühren, die für ein Zahlungsinstrument jeweils erhoben werden, sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt.
Jeder Zahlungsdienstleister muss seine eigenen Kosten an seine Kunden weitergeben.
Die Ausführungsfristen für Überweisungen außerhalb des EWR, die in einer Währung ausgeführt werden, die nicht Teil des EWR ist, werden in der PSD nicht geregelt.
Conformément à la Directive sur les Services de Paiements (PSD), depuis le 1er janvier 2012, le délai maximum d’exécution des opérations de virements réalisées au sein de l’Union européenne a été considérablement réduit.

The report highlights several key developments that have taken place in the last year around the Single Euro Payments Area (SEPA) and Payment Services Directive (PSD), revealing nearly all European Economic Area (EEA) Member States have now transposed PSD into national law1. The report also reveals that while SEPA Direct Debits (SDD) were launched in November 2009 for both consumers and corporates, usage at this stage remains very low. At the same time, usage of SEPA Credit Transfers (SCTs) has continued to grow but is still behind expectations.

The Eurosystem, which comprises the European Central Bank (ECB) and the 16 national central banks of the euro area (NCBs), has today published the final versions of the “Oversight Framework for Credit Transfer Schemes” and the “Oversight Framework for Direct Debit Schemes.” The new frameworks will help strengthen the soundness and efficiency of credit transfers and direct debits schemes by highlighting risks that could have an overall impact on the confidence of users of the instrument.
The ABBL and Ineum Consulting have updated their Guide for Payment Services Providers, "The Transposition of the PSD - Payment Services Directive in Luxembourg". Version 1.3 of the Guide takes into account the recent modification of the European Commission's transposition plans.
“The Luxembourg SEPA Implementation and Migration plan“ details the Luxembourg banking community’s migration plan towards SEPA.
This edition focuses on the Commission services’ Working Paper “SEPA Migration End-Date” published in June 2010. The paper outlines a forthcoming proposal for a Regulation or Directive establishing end dates for compliance of euro payment schemes with “essential requirements”. Contrary to its misleading title, this paper reflects political pretence rather than a concept for regulatory action that would ensure migration to SEPA as requested by the European Parliament, the ECOFIN and the European Central Bank. EU legislation based on the Commission services’ current considerations would derail the entire SEPA project and obliterate the benefits for bank customers associated with SEPA.
On 13 July 2010, the Payment Services Directive went live in Greece. The Greek law for the implementation of PSD was finally voted and published in the Greek Government Gazette on 13.7.2010 (issue A no 113/13.7.2010).
...for Marc Hemmerling, Head of Organisation, Technology & Payment Systems at the ABBL.
1. What is the difference between the PSD (Payment Services Directive) and SEPA (Single Euro Payments Area)?
The PSD is often mentioned in the same breath as SEPA. However, while both are indeed related, the two need to be distinguished. SEPA is an initiative by the European banking sector with the aim to introduce advanced payment systems in Euro to the end consumer. This goal will be achieved by implementing efficient and Europe-wide inter-operable intra-bank solutions. With SEPA, the distinction between national and cross-border payments is essentially abolished. It covers credit transfers, Direct debit and card payments. The PSD, on the other hand, defines the legal framework on which SEPA bases itself...
Le 1er novembre 2009 une nouvelle loi sur les services de paiement entre en vigueur au Luxembourg. Elle a pour objet de transposer la Directive Européenne sur les services de paiement (2007/64/CE) du Parlement Européen et du Conseil adoptée le 13 novembre 2007. La loi sur les services de paiement s’inscrit dans un souci d’augmenter la transparence. Tous les prestataires doivent dorénavant respecter des obligations précises d’information de la clientèle. Par ailleurs la loi prévoit des modalités d’exécution strictes qui fixent notamment des délais maxima pour l’exécution des paiements, la mise à disposition des fonds et l’application des dates valeur. Cette loi enlève également tout doute quant à la légitimité d’éventuels frais imposés par un commerçant lorsque son client paie par carte: une telle pratique est interdite au Luxembourg.
Le projet de loi a notamment pour objet la transposition en droit luxembourgeois de la directive 2007/64/CE du Parlement européen et du Conseil du 13 novembre 2007 concernant les services de paiement dans le marché intérieur, modifiant les directives antérieures 1997/7/CE, 2002/65/CE, 2005/60/CE et 2006/48/CE.



